Allgemeine Vermietbedingungen EasyCarRentals

A: Fahrzeugzustand, Reparaturen und Betriebsmittel

1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig und fachgerecht zu behandeln. Dies umfasst insbesondere die regelmäßige Überprüfung von Betriebsstoffen (z. B. Motoröl, Kühlflüssigkeit), des Reifendrucks und der allgemeinen Verkehrssicherheit. Der Mieter hat sicherzustellen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen wird, wenn es unbeaufsichtigt ist.

2. Sollte während der Mietdauer eine Reparatur erforderlich sein, die zur Sicherstellung der Betriebs- oder Verkehrssicherheit dient, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren. Reparaturen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden. Ausgenommen sind Notfälle, in denen eine sofortige Reparatur unabdingbar ist, um weiteren Schaden zu vermeiden.

3. Das Fahrzeug wird dem Mieter mit vollem Kraftstofftank übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vollgetankt zurückzugeben. Sollte das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben werden, wird eine Betankungsgebühr in Höhe von 3,50 € pro Liter zzgl. einer Servicepauschale von 25 € erhoben.

4. Fahrzeuge mit AdBlue®-Technologie werden mit einem gefüllten AdBlue®-Tank übergeben und müssen ebenfalls in diesem Zustand zurückgegeben werden. Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietdauer den AdBlue®-Tank bei Bedarf nachzufüllen, um Schäden am Fahrzeug zu vermeiden. Die Kosten für die Betankung mit AdBlue® gehen zu Lasten des Mieters, sofern nicht anders vereinbart.

5. Rauchen im Fahrzeug ist untersagt. Bei Missachtung dieser Regelung wird dem Mieter eine Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens 250 € in Rechnung gestellt. Diese kann bei erheblichen Verschmutzungen höher ausfallen.

B: Reservierungen und Buchungen

1. Reservierungen sind verbindlich für die gewählte Preisgruppe, nicht jedoch für spezifische Fahrzeugmodelle. Der Vermieter behält sich das Recht vor, ein vergleichbares Fahrzeug bereitzustellen, falls das gewünschte Modell nicht verfügbar ist.

2. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung bis 72 Stunden vor Mietbeginn wird eine Gebühr von 50 % des Gesamtmietpreises erhoben. Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn, beträgt die Gebühr 80 % des Gesamtmietpreises. Bei Nichtabholung wird der volle Mietpreis fällig.

3. Reservierungen gelten bis maximal eine Stunde nach der vereinbarten Abholzeit. Danach verfällt der Anspruch auf das Fahrzeug, es sei denn, der Mieter informiert den Vermieter rechtzeitig über eine Verzögerung.

C: Berechtigte Fahrer und Nutzungen

1. Das Fahrzeug darf ausschließlich von Personen genutzt werden, die im Mietvertrag als berechtigte Fahrer angegeben sind. Jeder berechtigte Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und die Voraussetzungen der jeweiligen Fahrzeugklasse erfüllen.

2. Es ist untersagt, das Fahrzeug für folgende Zwecke zu nutzen:
– Motorsportveranstaltungen, Renntrainings oder ähnliche Zwecke
– Burnouts, Drifts, “Launch-Control”-Starts oder ähnliche belastende Fahrmanöver
– gewerbliche Weitervermietung
– Begehung von Straftaten
– Transport von gefährlichen, explosiven oder entzündlichen Stoffen, sofern dies nicht ausdrücklich genehmigt wurde.

3. Jegliche Verwendung des Fahrzeugs, die zu übermäßigem Verschleiß führt oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, ist strengstens untersagt. Bei Verstoß haftet der Mieter in vollem Umfang für alle entstehenden Schäden und Folgekosten.

4. Ordnungswidrigkeiten, die während der Mietzeit mit dem Fahrzeug begangen werden, gehen vollständig zu Lasten des Mieters. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Bußgeldern, Gebühren und Kosten frei, die Behörden oder sonstige Dritte anlässlich solcher Verstöße gegen den Vermieter geltend machen. Für die Bearbeitung solcher Vorgänge erhebt der Vermieter eine Verwaltungspauschale von 25 € je Fall.

5. Der Mieter ist verpflichtet, Verstöße der berechtigten Fahrer wie eigene zu vertreten und haftet gesamtschuldnerisch mit diesen.

D: Mietpreis und Zahlungsbedingungen

1. Die Mietgebühr sowie alle vereinbarten Zusatzkosten sind zu Beginn des Mietzeitraums fällig. Zahlungsarten umfassen Kreditkarte, EC-Karte oder Überweisung nach vorheriger Absprache.

2. Als Sicherheitsleistung (Kaution) ist ein Betrag von mindestens 300 € zu hinterlegen. Bei Fahrzeugen der Ober- oder Luxusklasse kann die Kaution bis zu 5.000 € betragen. Diese dient zur Absicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs erstattet.

3. Der Mietpreis beinhaltet keine Betriebskosten (z. B. Kraftstoff, Mautgebühren) oder Zusatzleistungen (z. B. Navigationsgeräte, Kindersitze), sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

E: Versicherung und Haftung

1. Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Zusätzliche Versicherungen wie Vollkasko oder Teilkasko können gegen Aufpreis abgeschlossen werden.

2. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall richtet sich nach den im Mietvertrag vereinbarten Bedingungen.

3. Der Mieter haftet unbeschränkt bei:
– grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
– Alkohol- oder Drogeneinfluss
– Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Beispiele für grobe Fahrlässigkeit umfassen: das Ignorieren von Warnsignalen des Fahrzeugs, Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit bei schlechten Wetterbedingungen oder die Missachtung von Verkehrsvorschriften.

F: Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflichten

1. Nach einem Unfall, Diebstahl oder Vandalismus ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu verständigen und darauf zu bestehen, dass ein Polizeibericht erstellt wird. Sollte die Polizei die Aufnahme verweigern, hat der Mieter dies nachweislich zu dokumentieren.

2. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter spätestens 48 Stunden nach dem Vorfall schriftlich zu benachrichtigen und einen vollständig ausgefüllten Schadensbericht einzureichen.

G: Rückgabe des Fahrzeugs

1. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.

2. Das Fahrzeug ist am vereinbarten Rückgabeort und während der Geschäftszeiten zurückzugeben. Eine verspätete Rückgabe führt zur Berechnung zusätzlicher Mietkosten in Höhe des vollen Tagessatzes.

3. Wird das Fahrzeug in einem übermäßig verschmutzten Zustand zurückgegeben, behält sich der Vermieter vor, dem Mieter Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.

4. Der Mieter haftet für Schäden oder Verunreinigungen, die durch Haustiere verursacht werden. Dies umfasst insbesondere die Entfernung von Haaren, Gerüchen und anderen Verschmutzungen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen.

H: Datenschutz

1. Der Mieter erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Mietvertrags einverstanden. Der Mieter hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten sowie deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.

2. Eine Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich an berechtigte Dritte (z. B. Kreditinstitute, Inkassounternehmen, Anwälte) zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche.

I: Gerichtsstand

1. Gerichtsstand ist der Sitz von EasyCarRentals, sofern der Mieter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

J: Schlussbestimmungen

1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

2. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieter.